Zahnarzt Vogelsang Mallorca

Clinica Dental Vogelsang

Das PADI Programm in Spanien

Bestimmte Leistungen bei Kinderbehandlungen werden vom Staat übernommen

In Deutschland haben wir es in Punkto zahnmedizinischer Versorgung ziemlich gut, obwohl dies vielen von uns vielleicht gar nicht wirklich bewusst ist.

PADI Programm

Eine zahnmedizinische Grundversorgung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es weltweit nur in wenigen Ländern. In Deutschland ist die vorsorgliche Routineuntersuchung zwei Mal im Jahr inbegriffen, ebenso wie diagnostische Röntgenbilder, die Entfernung von Zahnstein, Füllungen, Zahnextraktionen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontalbehandlungen. Der Patient hat das Recht auf freie Wahl der Zahnarztpraxis (reine Privatpraxen ausgenommen) und bekommt von der Abrechnung eigentlich gar nichts mit - man gibt seine Versichertenkarte ab und das war es dann aus Patientensicht.


Auch Zahnersatz wird bis zu einem gewissen Teil von der Krankenkasse mitfinanziert.

Zuzahlungen sind dann notwendig, wenn die Behandlung über das “normale Mass” hinausgeht, zum Beispiel, wenn die Wurzelkanalbehandlung mit einem Mikroskop oder anderer aufwendiger Technik durchgeführt werden muss und eine Behandlung zum Satz der Krankenkasse für den Zahnarzt nicht mehr wirtschaftlich ist. Hier darf die Leistung - nach vorheriger Aufklärung - privat in Rechnung gestellt werden. 

 Aber wie sieht das mit der zahnmedizinischen Grundversorgung eigentlich in Spanien aus? 

Zahnmedizin in Spanien

Tatsächlich beinhaltet die staatliche spanische Krankenversicherung, die Seguridad Social, so gut wie keine zahnmedizinischen Leistungen.

Schmerzpatienten und andere Notfälle werden in der Regel nur medikamentös mit Schmerzmitteln und Antibiotika behandelt und der Patient mit dem Hinweis einen Zahnarzt aufzusuchen verabschiedet. Extraktionen werden von der Seguridad Social zwar übernommen, allerdings sind die Wartezeiten für einen Termin oft relativ lang. Sämtliche andere Leistungen sind im staatlichen Versicherungssystem nicht enthalten und müssen dementsprechend selbst bezahlt werden. Aus diesem Grund haben viele Spanier oder Residenten private Zusatzversicherungen.


Da die Weichen für eine gute Mundhygiene und das Bewusstsein für die Wichtigkeit von dentalen Kontrolluntersuchungen zumeist schon im Kindesalter gestellt werden, gibt es in Spanien ein spezielles Programm für Kinder von 6 -15 Jahren.

Das PADI-Programm (Programa De Atención Dental Infantil) bietet Kindern und Jugendlichen eine zahnärztliche Basisversorgung, welche die jährliche einmalige Untersuchung, Füllungen, Fissurenversiegelungen sowie Wurzelkanalbehandlungen der bleibenden Zähne umfasst.

Die reparative Behandlung der Milchzähne fällt leider nicht unter die Leistungen des PADI-Programms und muss wiederum privat entrichtet werden.


In Deutschland ist die Versorgung von Kindern etwas umfangreicher: Bis zum sechsten Lebensjahr sind bereits drei Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Ab dem sechsten Lebensjahr gibt es für Kinder und Jugendliche die sogenannten IP-Positionen (Individualprophylaxe-Positionen), welche zwei Mal jährlich die Erhebung des Mundhygienestatus (IP1) und die Mundgesundheitsaufklärung des Kindes sowie der Eltern (IP2), zweifache jährliche Fluoridierung (IP4) und die Versiegelung der bleibenden Molaren (IP5) beinhaltet. Auch die Zahnsteinentfernung, die Behandlung kariöser Milchzähne sowie kieferorthopädische Behandlungen sind, sofern ein gewisser “Schweregrad” an kieferorthopädischem Behandlungsbedarf erreicht ist, durch die Versicherung abgedeckt.


Und wie ist das, wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind und in Spanien zum Zahnarzt gehen möchten? 

Zahnarzt in Spanien

Generell ist das gar kein Problem: Sie haben als Patient nach EU-Richtlinie 2011/24 das Recht auf freie Arztwahl innerhalb der Europäischen Union und können so sogar Geld sparen, da Zahnbehandlungen hier oft günstiger sind.

Die Krankenkassen sind laut der oben genannten Richtlinie verpflichtet, zumindest den in Deutschland üblichen Anteil der Behandlungskosten zu übernehmen. Bei den in Deutschland für Zahnersatz üblichen Festzuschüssen lässt sich so der Eigenanteil oftmals reduzieren.

Notfallbehandlungen müssen selbstverständlich nicht vorher genehmigt werden. Bei umfangreichen Arbeiten ist jedoch eine vorherige Genehmigung seitens der Krankenkasse und Kostenabklärung unbedingt notwendig. Gewöhnlicherweise ist es so, dass der Patient vor Ort in Vorkasse treten muss und die Kosten nach Einreichen der Rechnung im Heimatland erstattet bekommt.


Bei privat Versicherten ist die Sachlage ähnlich: Die Rechnungen können eingereicht werden, aber auch hier ein wichtiger Tipp: die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse vorher besser abklären, da es letztendlich vom gewählten Tarif der Versicherung abhängt inwieweit Kosten übernommen werden.

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